Jeder Mensch - Im Gespräch mit Siobhan Geets, Ulrich Karpenstein und Manfred Nowak

Braucht es einen Aufbruch und neue Grundrechte für Europa?
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Dienstag,
18
.5.
2021
18.00 Uhr

Zoom App

-, Download unter https://zoom.us/

Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, LL.M. (Sprecher der Initiative "Jeder Mensch" in Österreich,  Jurist, Menschenrechtsexperte, Generalsekretär des European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation EIUC in Venedig, Leiter der United Nations Global Study on Children Deprived of Liberty, Gründer und langjähriger Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien)

Mag.a Siobhan Geets (Journalistin und außenpolitische Redakteurin beim Nachrichtenmagazin Profil)

Dr. Ulrich Karpenstein (Mitinitiator von "Jeder Mensch" in Deutschland, Rechtsanwalt und Bevollmächtigter der deutschen Bundesregierung, von Verbänden und von Unternehmen in über 80 Verfahren vor EU-Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht etwa im NPD-Verbotsverfahren, zum Atomausstieg, dem Emissionshandel und zur Vorratsdatenspeicherung)

 

Die Veranstaltung kann hier nachgesehen werden:

 

Mit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung 1776 und der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 in Frankreich wurden die Grundsteine für die moderne Gesellschaft, gelegt, für die Freiheit und die unveräußerlichen Rechte. Das Erstaunliche an diesen Deklarationen ist, dass diese nicht die Wirklichkeit widerspiegelten. Es waren Utopien, die großen Manifeste der Menschheit verlangten eine Ordnung einer Gesellschaft, die es noch nicht gab. Die Politik steht vor neuen großen Herausforderungen wie etwa Globalisierung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Klimawandel. Die Gefahren, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, waren vor 200 Jahren noch nicht einmal vorstellbar. Für einzelne Länder sind diese Herausforderungen zu gewaltig, es gilt die Ausbeutung von Menschen in einer globalen Welt zu beenden. Neue Grundrechte beispielsweise zu Umwelt, digitaler Selbstbestimmung, künstlicher Intelligenz, Wahrheit, Globalisierung und Grundrechtsklagen könnten nicht nur besonders geeignet sein, um die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten gemeinsam in die Pflicht zu nehmen, sondern auch Instrumente sein, um diese Versprechen durchzusetzen. Menschen können Versprechen einklagen, erkämpften vor Gericht Gleichbehandlung, verteidigten deren Meinung, schützten Versammlungen und retteten Leben.

 

Weshalb braucht es neue, zusätzliche Menschenrechte? Wie muss wieder über die Gesellschaft entschieden werden, wie diese ist oder wie sich diese die Menschen wünschen? Ist das nicht die eigentliche Aufgabe der Zeit? Welche Kraft steckt in den Versprechungen von Verfassungen, insbesondere in den darin verbürgten Grundrechten? Um welche Grundrechte soll ein Verfassungskonvent die Charta der Grundrechte der Europäische Union erweitern? Hat jeder Mensch das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben? Hat jeder Mensch das Recht auf digitale Selbstbestimmung? Wie wird die Ausforschung oder Manipulation von Menschen verboten? Hat jeder Mensch das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind? Welche Entscheidungen muss ein Mensch treffen? Hat jeder Mensch das Recht, dass die Äußerungen von AmtsträgerInnen der Wahrheit entsprechen? Hat jeder Mensch das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden? Wie kann jeder Mensch wegen systematischer Verletzungen der Grundrechte Klage von den Europäischen Gerichten erheben? Braucht es neue Grundrechte für Europa als mächtige Instrumente, um die Zukunft in Europa zu gestalten?

Aus organisatorischen Gründen wird höflich um Anmeldung(en) per Mail unter doebling@bsa.at gebeten.