Die Bundesregierung hat unter der Federführung des FPÖ-geführten Innenministeriums den so genannten „Hundstorfer-Erlass“ aus dem Jahr 2012 des seinerzeitigen SPÖ-Sozialministers, wonach AsylwerberInnen in den Mangelberufen eine Lehre absolvieren dürfen, wieder aufgehoben. Die Abschiebung von AsylwerberInnen in Lehre schadet nicht nur den UnternehmerInnen, sondern verhindert auch eine der erfolgreichsten Integrationsmöglichkeiten. Eine der größten Chancen für die Integration ist die Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt, sowohl eine Chance für die Betroffenen als auch für die Unternehmen und die Gesellschaft in Österreich. Schließlich bringt eine Lehrstelle eine Fachausbildung, Sprachkompetenz, Freundschaften und eine Einbindung in die Gesellschaft in Österreich, die Lehre in Mangelberufen ist auch eine der wenigen Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen. Speziell im Bereich der Mangelberufe suchen Betriebe händeringend nach Arbeitskräften, da der Fachkräftemangel enorm voranschreitet. Die Lehre für AsylwerberInnen ist eine Chance, diesem Fachkräftemangel etwas entgegenzuwirken. Aktuell nehmen die negativen Asylentscheidungen auch für geflüchtete Menschen in der Lehre zu, AsylwerberInnen werden von ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz abgeholt und abgeschoben. Es ist zu Abschiebungen direkt vom Lehrplatz gekommen, dies sorgt für massive Verunsicherung bei den Lehrlingen und in den Betrieben. Die Bundesregierung hatte zugesagt, dass es zu keinen weiteren Abschiebungen während der Lehre kommen wird und eine Reihe von Initiativen in der Frage der von Abschiebung bedrohten AsylwerberInnen in Lehre angekündigt, aber dieses Versprechen nicht gehalten. Die überparteiliche Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ wird von fast 1.000 UnternehmeInnen, 95 Gemeinden mit 2,7 Millionen Einwohnerinnen, davon ein Großteil aus Oberösterreich, aber auch von der Stadt Wien, einem halben Dutzend Wiener Gemeindebezirken und nach aktuellem Stand mehr als 66.000 Privatpersonen unterstützt.
Gemeinsam mit unseren Gästen möchten wir verschiedenste Fragestellungen gemeinsam vertiefen: Welche „Lösung mit Hausverstand“ muss gefunden werden? Wie profitiert die Gesellschaft insgesamt von einer Lösung, die es AsylwerberInnen ermöglicht, während ihrer laufenden Asylverfahren eine Lehre in Mangelberufen absolvieren zu dürfen? Wie können die öffentlichen Haushalte um Millionen Euro an Kosten für die Grundversorgung für AsylwerberInnen entlastet werden? Wie wird der Lehrlingsmangel verringert und auch der Wirtschaftsstandort abgesichert? Braucht es jetzt eine klare Entscheidung, damit die Abschiebungen zukünftiger Fachkräfte während ihrer Ausbildung aufhören? Ist es zutreffend oder politisch und rechtlich die Unwahrheit, dass es keine Möglichkeit gibt, Abschiebungen während der Lehrzeit zu verhindern? Wie kann die Zusage der Bundesregierung, dass es zu keiner Abschiebung von Lehrlingen während der Lehrzeit kommt, verbindlich eingehalten werden? Welche Vorgehensweise braucht es, die den Betroffenen tatsächlich Sicherheit für die Dauer ihrer Ausbildung bringt? Wie können deren Zugang zu Lehrstellen, solange die durchschnittliche Gesamtdauer der Asylverfahren bis zur letztinstanzlichen Entscheidung sechs Monate nicht unterscheitet, damit eine der letzten verbliebenen Integrationsmöglichkeiten für AsylwerberInnen erhalten werden? Wie hat sich in Deutschland das Modell „3 plus 2“ bei AsylwerberInnen in Lehre bewährt? Wie bewirkt das Modell eine Duldung der Betroffenen, damit Sicherheit für die Ausbildung und die ersten zwei Arbeitsjahre? Wie kann die Schaffung eines neuen Aufenthaltsstatus für den Einstieg aus Drittstaaten in die Lehre erarbeitet werden? Bedarf es hierzu einer Neuregelung der Rot-Weiß-Rot-Card? Wie kann Integration sinnvoll vorangetrieben werden?